Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
(Überschrift:) Unangekündigte "Feueralarme" an Schulen und konkrete erschwerte Bedingungen
Durch verpflichtende, unangekündigte Feueralarme an Schulen soll eine realistische Evakuierungssituation geschaffen werden. Zur besseren Vorbereitung soll dem unangekündegten Übungsalarm ein angekündigter (etwa im ersten Halbjahr) vorangehen. Dies entspricht etwa der bayerischen und hessischen Regelung. Schließlich sollen die "erschwerten Bedingungen" bei der Übung nach der Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden und eine landesweit einheitliche Vorlage zur Dokumentation (etwa als Anhang der Vorschrift) zur Verfügung gestellt werden. Diese könnte etwa auch zur landesweiten Auswertung bzw. Optimierung verwendet werden.
Die Änderung könnte im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der aktuellen Verwaltungsvorschrift erfolgen (vgl. Landtags-Drucksache 18/6213).
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Durchführung unangekündgter Feueralarme (Alarmproben) und konkrete erschwerte Bedingungen dabei.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Das Bildungsministerium ist hierfür zuständig. Insbesondere betreut es die Verwaltungsvorschrift "Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen", welche Regelungen zu Alarmproben trifft.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Die Verwaltungsvorschrift "Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen" (Amtsbl. 2021, 110), Abschnitt 1.10 (Alarmproben).
Sie soll so ergänzt werden, dass zwei Alarmproben im Schuljahr stattfinden, eine vorbereitende angekündigte und eine unangekündigte. Zur Formulierung kann etwa auf die hessische Regelung zurückgegriffen werden.
Weiter sollen die "erschwerten Bedingungen" konkretisiert und ein landesweit einheitliches Formular hierzu zur Verfügung gestellt werden.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Durch verpflichtende, unangekündigte Feueralarme an Schulen soll eine realistische Evakuierungssituation geschaffen werden. Zur besseren Vorbereitung soll dem unangekündegten Übungsalarm ein angekündigter (z.B. im ersten Halbjahr) vorangehen. Die erforderlichen "erschwerten Bedingungen" dabei sollen konkretisiert werden, so dass etwa in jedem Schuljahr landesweit ein Schwerpunkt gesetzt wird oder die Schulen aus konkreten Szenarien wählen können. Etwaige landesweite Vorlagen existieren nicht.