Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Daniel Hans Jan Hinkelmann
  • Wohnort 67752 Deutschland
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 28.04.2023
  • Anzahl der Mitzeichner 2
(PDF, 64.51 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Mitzeichnungsfrist und für Petitionen ist relativ kurz und beträgt nur Maximal 1 Monat in der Regel, egal bei welchem Thema.
[Redaktionelle Anmerkung: Nach Ziffer 8 der Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von öffentlichen Petitionen beträgt die Mitzeichnungsfrist zurzeit sechs Wochen.]

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte eine längere Mitzeichnungsfrist erreichen von 6 Monaten bis 1 Jahr oder noch länger.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
und die Beauftragte für die Landespolizei


Kaiserstr. 32, 55116 Mainz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Eine längere frist zur Mitzeichnen eine Petition ist gerade deshalb sinnvoll da ihm die Institution der Bürgerbeauftragten selbstverständlich nicht überall bekannt ist in der Pfalz und Jedes neue Thema leider seine Zeit braucht, vorallem sehr große Themen, wie die Bildung z.b.

Man muss eben Gelegenheit haben Gleichgesinnte zu finden und das braucht eben zusätzlich Zeit, etwa 1 Jahr oder weniger bis eine bestimmte an Mitzeichnungsfrist sich beteiligt hat.