Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Konstantin Willy
  • Wohnort 55131 Mainz
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 07.01.2025
  • Anzahl der Mitzeichner 4
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Aktuell finden an Hochschulen in Rheinland-Pfalz keine Brandschutzbegehungen durch die Feuerwehr statt - im Gegensatz zu Schulen und vielen anderen Bundesländern.

Dies soll durch die Aufnahme von Hochschulen in die Liste der Gebäude mit verpflichtender Gefahrenverhütungsschau geändert werden. Zwar finden bei großen Hörsälen Begehungen durch die Bauaufsicht statt. Schwerpunkt sind dort allerdings baurechtliche Vorgaben und die Feuerwehr nimmt an diesen Begehungen i.A. nicht teil. Zudem sind Hörsäle mit einer Kapazität von weniger als 200 Personen und (Übungs-)Labore davon (meist) ausgenommen. Die Gefahrenverhütungsschau wird ausschließlich durch die Feuerwehr durchgeführt und hat lediglich den Brandschutz aus Feuerwehreinsatzperspektive als Zielsetzung (etwa Zugang, Rettungswege, Brandmeldeanlagen, Wasserversorgung etc.).


Schließlich diente es der Harmonisierung des Rechts, da u.a. zahlreiche Bundesländer bei Hochschulen Gefahrenverhütungsschauen durchführen, u.a. HE, SL, BY, BW.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Durchführung von Brandschutzbegehungen (Gefahrenverhütungsschauen) der Feuerwehr an Hochschulen

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat die entsprechende Verwaltungsvorschrift über die Gefahrenverhütungsschau erlassen. Umgesetzt wird diese in Mainz etwa durch die Berufsfeuerwehr, Merkblatt M-08 Gefahrenverhütungsschau.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Landesverordnung über die Gefahrenverhütungsschau (GVSLVO) vom 23. Dezember 1975 (Gliederungs-Nr. 213-50-2):
Ergänzung der Auflistung in § 2 Absatz 1 (Geltungsbereich) um Hochschulen
etwa in MZ: Merkblatt M-08 der Feuerwehr

HE: VO [..] Gefahrenverhütungsschau (GVBl. 2014, S. 26), Anlage A.1.12
BY: VO über die Feuerbeschau (Az. BayRS 215-2-4-I)
SL: Gefahrenverhütungsschau-VO (Amtsblatt Nr. 8 / 2009 Seite 414), § 2 Abs. 1 Nr. 10
BW: VV [...] Brandverhütungsschau (GABl. Nr. 13, S. 863), Abs. 2.5

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Aktuell finden an Hochschulen in Rheinland-Pfalz keine Brandschutzbegehungen durch die Feuerwehr statt - im Gegensatz zu Schulen und vielen anderen Bundesländern. Zwar finden bei großen Hörsälen Begehungen durch die Bauaufsicht statt. Schwerpunkt sind dort allerdings baurechtliche Vorgaben und die Feuerwehr nimmt an diesen Begehungen i.A. nicht teil. Die sog. Gefahrenverhütungsschau ist auf die Bedürfnissen der Feuerwehr und den wesentlichen Brandschutz ausgerichtet.