Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Michael Schüler
  • Wohnort 67435
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 31.05.2020
  • Anzahl der Mitzeichner 0
(PDF, 18.42 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Ich reiche Beschwerde gegen das „Versammlungsverbot“ in unseren Kirchengebäuden ein.

Beschreibung der Problematik:

Es war der 16. März und wie jeden Abend versammelten sich 6-7 Personen zu einem kleinen Abendgebet (Stundengebet). Schon am nächsten Tag wussten wir, das war das letzte Mal für lange Zeit gewesen. Die Landesregierung hat nach den Richtlinien des Bundes eine Verordnung erlassen. Jegliche Zusammenkunft in der Kirche ist ab jetzt verboten. Kein Abendgebet mehr, kein Taizé-Gebet, keine stille Anbetung, kein Rosenkranz, und, was für Katholiken gravierend ist, auch keine Eucharistiefeier mehr - auch nicht zu zehnt! So sehr wir die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen auch in der Kirche unterstützen, so sehr sind wir der Überzeugung, dass ein gemeinsamer Gottesdienst auch in der Krisenzeit unter Einhaltung der verlangten Sicherheitsmaßnahmen möglich ist. Es gibt in unserem Land keine Räume, die im Alltag genutzt werden, welche größer wären als unsere Kirchen. Eine durchschnittliche Dorfkirche hat in Deutschland 300-600 Plätze. Dennoch gilt hier, was im Staat momentan überall gilt: für Zusammenkünfte geschlossen! Alle Bistümer mussten sämtliche Gottesdienste absagen und selbst die Ostergottesdienste, die das zentrale Geheimnis des christlichen Glaubens feiern und erneuern, sind den Verordnungen schon gleich zu Beginn der Krise zum Opfer gefallen. Wer genauer hinschaut, muss feststellen, dass die Politiker, die das beschlossen haben, nicht genau hingeschaut, also nicht differenziert haben. Eine katholische Kirche hat viele Arten von „Gottesdiensten“. Dazu gehören beispielsweise die Eucharistische Anbetung (eine stille Form des Gebetes), der Rosenkranz (meditatives laut gesprochenes Gebet), das Stundengebet (gemeinsames Singen der Psalmen) oder das Taizégebet. u.a. Zu diesen Formen gemeinsamen Betens versammeln sich i.d.R. 3 bis 30 Gläubige. Auch für evangelische Christen ist der Gottesdienst das Zentrum christlicher Glaubenspraxis, da er in der Verkündigung des Wortes Gottes und im heiligen Abendmahl, im Gebet und im gemeinsamen Singen die Gemeinschaft mit Christus zum Ausdruck bringt. Er ist deshalb unverzichtbar! Es geht im Gottesdienst also nicht lediglich um eine „religiöse“ Versammlung von Bürgern, auf die man jederzeit auch verzichten könnte. Und so stellt sich die Frage, wieso wider jeder Vernunft eine „Zusammenkunft“ verboten wird, bei welcher alle Anwesenden ohne Probleme den vorgegebenen Sicherheitsabstand einhalten können? Wenn es erforderlich wäre, könnte man in einer Kirche von durchschnittlich 200 Plätzen mühelos einen Abstand von 4 Metern einhalten und so 30 Personen unterbringen. Man berührt sich gegenseitig nicht, man spricht nicht miteinander und man berührt, wenn man achtsam ist, nicht einmal die Kirchenbank. Wieso also sollte man dort nicht gemeinsam laut beten dürfen? Und etwas anderes will Gottesdienst nicht sein.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Kirchen als Orte des Gebetes zu schützen und deren Öffnung weiterhin zu gewährleisten.

2. Wenn eine Kirche ausreichend Raum bietet, muss das gemeinsame Beten mehrerer Personen erlaubt sein, wenn ein Abstand von mind. 2 m gewährleistet wird. Dies könnte z.B. durch die Markierung von Sitzplätzen in den Bankreihen geregelt werden.

3. Wenn eine Kirche groß genug ist, z.B. 200 Sitzplätze hat, muss eine gottesdienstliche Feier mit 20-30 Personen möglich sein. Die Gemeinde vor Ort regelt die Aufteilung der Gläubigen auf die verschiedenen Gottesdienste. Jede(r) Gläubige hätte dann einmal in der Woche die Möglichkeit einen Gottesdienst zu besuchen.

4. Eintreten und Verlassen der Kirche sind so zu regeln, dass es zu keinen Kontakten kommt und das Einhalten der Abstände von 2m gewährleistet wird. Dies kann beispielsweise durch einen Ordnungsdienst am Eingang erreicht werden. Die Gläubigen verlassen nach Ende der Feier die Örtlichkeiten und kehren in ihre Häuser zurück. Kontakte müssen vermieden werden (außerhalb und ebenso innerhalb der Feier).

5. Wenn die Gesamtsituation sich stabilisiert hat, aber noch Einschränkungen nötig sind, wäre es möglich, für den Sonntagsgottesdienst für Katholiken und Protestanten eine größere Zahl von Gottesdiensten zu feiern, so dass eine Höchstzahl an Besuchern eingehalten werden kann. Ein Live-Stream-Gottesdienst stellt keine wirkliche Alternative über Monate hinweg dar.

6. Sollten die derzeitigen Verbote aufrechterhalten werden, muss die Landesregierung nachweisen, dass eine Ansteckungsgefahr bei 2m Abstand in sehr großen und hohen Kirchenräumen real gegeben ist. Diese Forderungen werden deutschlandweit im Moment von ungefähr 5600 Bürgern unterstützt. In Rheinland-Pfalz sind es zum Zeitpunkt der Einreichung der Petition 245 Unterstützer. Bitte informieren Sie sich über die wachsende Zahl der Unterstützer.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Meine Beschwerde richtet sich gegen das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Sabine Bätzing -Lichtenthäler, für das der Landtag Rheinland-Pfalz zuständig ist.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung vom 23.03.2020, muss entsprechend geändert werden bzw. Ausnahmen, wie oben beschrieben, hinzugefügt werden. D.h. dass in § 2 für Zusammenkünfte für Religionsgemeinschaften eine ähnliche Ausnahmeregelung wie in § 1 Absatz (2) ergänzt wird.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Für gläubige Christen ist das gemeinsame Beten in der Kirche mehr als nur ein Gemeinschaftserlebnis, auf das man gut und gerne auch ein paar Wochen verzichten könnte. Das Gebet und der Gottesdienst sind notwendig und unverzichtbar, um die Nähe Gottes zu erfahren und um spirituell gesund zu bleiben. Wir Christen wissen um die Kraft und Wirksamkeit des gemeinsamen Gebetes, das im Namen Jesu und in seiner Gegenwart, an die wir glauben, verrichtet wird und dessen äußere Form wir als Nahrung und spirituelle Stärkung für Leib und Seele dringend benötigen. Keinesfalls kann der religiöse Kult mit entbehrlichen oder aufschiebbaren Versammlungen gleichgesetzt werden. Politiker müssen hier mit mehr Augenmaß handeln und die spezifischen Gegebenheiten berücksichtigen, die ganz andere sind als bei den üblichen Zusammenkünften der Bürger.