Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

  • Hauptpetent/in Dieter Schoene
  • Wohnort 73033 Goeppingen
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 10.06.2025
  • Anzahl der Mitzeichner 1
  • Diese Petition unterstützen

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Gesetzlich und rein privat Krankenversicherte sind im EU-Ausland bei nicht geplanten Krankenhausbehandlungen ueber ein EU-System der sozialen Sicherung (Europaeische Krankenversicherungskarte (EKVK), bzw. nachtraegliche Erstattung zu Hause) finanziell abgesichert. Beihilfe-Empfaenger muessen hingegen, geht es nach dem LfF, mit sehr hohen bis existenzgefaehrdenden Eigenbelastungen innerhalb und ausserhalb der EU rechnen.Sie koennen stationaere oder andere Behandlungen nur als Privatpatienten/ Selbstzahler erlangen. Ihre Freizuegigkeit innerhalb der EU wird drastisch eingeschraenkt.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Anliegen der Petition ist es, die beihilfe-mindernde Anwendung des §26 BVO im Ausland zu unterbinden

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Beihilfestelle des Landesamtes fuer Finanzen Rheinland-Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, ggf. § 55 BVO, abhaengig vom Ausgang eines derzeitigen Verfahrens vor dem VG Koblenz. Die Abaenderung von §55 BVO erscheint im Fall der Abweisung der laufenden Klage im Interesse aller, derzeit grob benachteiligten Beihilfeberechtigten und ihrer Freizuegigkeit in Europa dringend erforderlich.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Das LfF uebertraegt sinn-und rechtswidrig die Dichotomie von deutschen "zugelassenen und nicht zugelassenen Kliniken nach § 108 SGB V" auf auslaendische Privatkliniken, und beschneidet sodann mittels §26 BVO und fraglicher Vergleichskriterien die Beihilfefaehigkeit selbst vergleichsweise niedrigerer Kosten im Ausland noch zusaetzlich. Diese fragwuerdige Praxis belastet (A) Beihilfe-Empfaenger finanziell bis hin zur Existenzgefaehrdung, (B) verletzt eklatant das europaeische Freizuegigkeitsrecht.