Abgeschlossene Petitionen

  • Hauptpetent/in Johann Everding
  • Wohnort 24107
  • Ende der Mitzeichnungsfrist 26.02.2018
  • Anzahl der Mitzeichner 330
(PDF, 10.1 KB)
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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Studentinnen und Studenten der rheinland-pfälzischen Universitäten, die eine romanische Sprache im Bachelor of Education studieren, müssen das Latinum ablegen. Das Latinum, das nicht unmittelbar Teil der studierten Sprachen ist, stellt eine unverhältnismäßig große Anforderung an das Studium dar. Das Bildungsministerium lässt jedoch eine Abschaffung dieser Prüfungsleistung nur zu, wenn die drei rheinland-pfälzischen Universitäten Koblenz, Mainz und Trier sich einstimmig dafür aussprechen.
















Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Das Latinum soll für diese Studiengänge abgeschafft werden. Eine romanische Sprache im Kernfach B.A. erfordert das Latinum, zumindest an der Universität Mainz, seit wenigen Jahren nicht mehr. Denkbar ist eine Beibehaltung einer uniinternen Lateinklausur.




Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Das Bildungsministerium soll den Universitäten die Erlaubnis erteilen, unabhängig von einander das Latinum als Bachelorvoraussetzung festsetzen zu können. Die bisherige Reglung verhindert eine freie Entscheidung der demokratischen Fachbereichsräte der Universitäten.








Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Es soll die Möglichkeit gegeben werden, die Prüfungsordnung der Studiengänge zu ändern. Exemplarisch steht hierfür die Streichung der Voraussetzung des Latinums in § 2 Abs. 3 der Ordnung für die Prüfung im integrierten lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang Mainz-Dijon an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 31. Juli 2012 in der berichtigten Fassung vom 27. September 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 13/2017, S. 622). Den Petentinnen und Petenten ist nicht bekannt, ob dazu eine Verordnung der Landesregierung, o. Ä., existiert.


Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass ohne eine Latinumsprüfung keine Lateinkenntnisse mehr überprüfbar seien. So wäre es denkbar, das Bestehen einer Klausur eines uniinternen Lateinkurses in die Prüfungsordnung aufzunehmen, welche die erforderlichen Sprachkenntnisse bestätigen würde. Das hat den Vorteil, dass einerseits die Zeiträume besser gesetzt wären, da diese nicht nur mit den Schulpraktika terminlich kollidieren, sondern auch insbesondere mit dem Uniwechsel des prestigeträchtigen Mainz-Dijon-Programms der Universität Mainz; und dass andrerseits die Studentinnen und Studenten entlastet würden. Mit einer Absenkung des Sprachniveaus ist nicht zu rechnen. Durch das Latinum kann ein erfolgreiches Studium der Fachwissenschaften zum Scheitern führen. Um nach drei Fehlversuchen das Studium fortsetzen zu können, wechseln die Studentinnen und Studenten an eine der vielen Unis ohne Latinumsvoraussetzung, z. B. ins nahegelegene Frankfurt am Main. Es ist also nicht nur für die Studentinnen und Studenten eine Belastung, sondern auch für das Bundesland Rheinland-Pfalz ein Verlust an gut ausgebildetem Humankapital.