Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Beschwerde geht über die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (wkB) welche nach dem KAG seit 1.1.2024 die Kommunen dazu verpflichtet wiederkehrende Straßenausbaubeiträge von den Grundstückseigentümern einzufordern.
Nach dem KAG müssen die Kommunen Abrechnungsgebiete definieren. Wegen der räumlichen Trennung ist in der Regel ein kleiner Ort ein Abrechnungsgebiet.
Das führt dazu, dass in sehr kleinen Orten wie Trittscheid mit 122 Einwohnern bei der Sanierung einer Straße wkB in großer fünfstelliger Höhe fällig werden.
Wir erachten die wkB als unsozial und ungerecht, wenn in den Städten wkB im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Bereich und in kleinen Dörfern im fünfstelligen Bereich liegen.
Grundstücke, welche nur 100m auserhalb der Ortsgrenze liegen müssen nie wkB bezahlen.
Auch Mieter nutzen die Straßen aber beteiligen sich nicht an den Beiträgen, da diese nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
WkB wie in fast allen anderen Bundesländern abgeschaffen und über Steuermittel finanzieren.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Die Beschwerde richtet sich gegen die SPD-Fraktion und die Bündnis90/Die Grünen-Fraktion im Landtag, da diese die Ungerechigkeiten im KAG bzw. bei den wkB nicht wahrhaben wollen und auch die Empfehlung der Abschaffung der wkB von vielen Experten, Wohneigentümerverbände und Mieterverbände ignorieren.
Auch würde man mit der Abschaffung der wkB und der Finanzierung durch höhere Grundsteuer viel Bürokratie abbauen und enorme Verwaltungskosten sparen.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Der §10a des KAG muss ersatzlos gestrichen werden und die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden.
Die Gegenfinanzierung für den Bau der Ortsstraßen könnte durch eine höhere Grundsteuer gedeckt werden. Dies wäre der gerechteste und günstigste Weg, da jährlich Verwaltungskosten in zweistelliger Millionenhöhe eingespart werden könnten.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Die derzeitige Praxis der wkB zeigt, dass man in den Städten die Eigentümer durch die Abschaffung der Einmalbeiträge stark entlastet hat.
In den kleinen Orten in RLP (10 bis 250 Einwohner) funktioniert das System nicht, da auf junge Familien und Rentner plötzlich Summen im hohen vierstelligen bis fünfstelligen Beiträgen zukommen.
Auch das Mieterinnen und Mieter sich nicht an den Straßensanierungen beteiligen ist ungerecht, da diese die Straßen genau wie jeder andere nutzen.