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    Die Beauftragte für die Landespolizei informiert


    Die rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund ist auf Beschluss des Landtags auch Beauftragte für die Landespolizei.

    Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerbeschwerden oder Anregungen zur Polizei des Landes. Ebenso können Polizeibeamte sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an sie wenden.

    Bürgerinnen und Bürger können sich mit einer Beschwerde an die Beauftragte für die Landespolizei

    wenden, wenn sie bei einer polizeilichen Maßnahme den Eindruck haben,

    • dass ein persönliches Fehlverhalten eines Polizisten/einer Polizistin vorliegt oder

    • dass eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig war.

    Polizistinnen und Polizisten können sich mit einer Eingabe an die Beauftragte für die Landespolizei wenden,

    wenn sie

    • Missstände oder Fehler aufzeigen wollen oder

    • im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in soziale oder persönliche Konfliktsituationen
      geraten oder Probleme mit ihrem Dienstherrn vorliegen.

    Die Beauftragte für die Landespolizei versucht, entstandene Konflikte außergerichtlich mit den Mitteln der partnerschaftlichen Kommunikation zu bereinigen.

    Jede Beschwerde oder Eingabe wird grundsätzlich als konstruktive Kritik gewertet. Sie bietet die Chance, Fehler zu erkennen und für künftige Fälle abzustellen. Dies soll über den konkreten Einzelfall hinaus die Qualität der Arbeit der Polizei verbessern.

    Die Bearbeitung einer Eingabe oder Beschwerde ist unabhängig von sonstigen Verwaltungs- und Rechtsbehelfsverfahren. Fristen für die Erhebung von Rechtsbehelfen müssen daher vom Petenten/der Petentin selbst beachtet werden, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

    Wenn zugleich ein Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren eingeleitet ist, wird die Beauftragte für die Landespolizei in der Regel nicht tätig. Laufende Beschwerden und Eingaben werden in diesen Fällen vorläufig eingestellt.

    Kontakt:

    Die Bürgerbeauftragte und Beauftragte für die Landespolizei Rheinland-Pfalz

    Kaiserstr. 32, 55116 Mainz, Telefon: (0 61 31) 2 89 99 -50, Telefax: (0 61 31) 2 89 99 89

    E-Mail:

    polizeibeauftragte@diebuergerbeauftragte.rlp.de –

    www.diebuergerbeauftragte.rlp.de

    Eingaben und Beschwerden können per Post, per Fax, elektronisch oder persönlich eingereicht werden. Sie müssen Namen und Anschrift enthalten und spätestens 3 Monate nach Beendigung des beanstandeten Sachverhalts eingereicht sein.

    Eingaben oder Beschwerden werden von der Beauftragten für die Landespolizei auf Wunsch vertraulich bearbeitet.