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    Standesamtliche Trauung während der Corona-Pandemie


    Mit seiner Eingabe wollte der Petent erreichen, dass am Termin der standesamtlichen Hochzeit seiner Tochter im Standesamt Neustadt an der Weinstraße am 16.05.2020 auch er und seine Ehefrau teilnehmen konnten. Auf der Homepage des Standesamtes hatte er gelesen, dass noch immer nur das Brautpaar selbst und der oder die Standesbeamte sowie evtl. Dolmetscher teilnehmen dürften, obwohl bereits vielfältige Lockerungen beschlossen wurden. Das Standesamt Neustadt an der Weinstraße hatte zudem noch Ende April 2020 auf die Regelungen der Mitte März 2020 erlassenen Corona-Bekämpfungsverordnung verwiesen.

    Das Ministerium des Innern und für Sport bestätigte, mit dem Hinweis auf die 3. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Empfehlungen im Umgang mit Eheschließungen in Standesämtern gegeben zu haben, insbesondere zum Ausschluss der Öffentlichkeit, eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf die Eheschließenden, die Standesbeamtin oder den Standesbeamten und bei Bedarf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. Eine Aktualisierung der Regelungen befand sich jedoch bereits in Arbeit und sollte sich auf die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz beziehen, die am 18.05.2020 in Kraft trat. An Eheschließungen konnten demnach fortan 2 Trauzeugen sowie Verwandte ersten Grades oder Personen eines weiteren Hausstandes zusätzlich teilnehmen.

    Das Standesamt Neustadt an der Weinstraße setzte die Neuregelung mit einem ergänzenden Hygienekonzept bereits zum 14.05.2020 in Kraft. Der Petent und seine Ehefrau konnten daher ihrem Wunsch entsprechend an der Trauung teilnehmen und wurden hierüber frühzeitig informiert.